|
DIE LINKE. Gelsenkirchen befreit sich satzungsgemäß von den Mitgliedern, die bei der Kommunalwahl 2009 in Gelsenkirchen konkurrierend antreten. Sie verabschiedet sich damit von den ewiggestrigen Nostalgikern. |
|
Auf Antrag von Karl-Heinz Strohmeier vom 09. 02. 2009 wurden am 04. 04. 2009 die ersten 3 Mitglieder der Alternativen Linken aus der Partei DIE LINKE. ausgeschlossen. Ein Mitglied hatte allerdings bereits zuvor schon die Konsequenzen gezogen. Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgte verspätet, erst am 17. 05. 2009. Bei diesem Vorgang wurde leider der Antragsteller in einem Aufwasch auch gleich mit ausgeschlossen!
Auf Antrag von Reinhard Dowe vom 07. 03. 2009 erfolgt am 04. 06. 2009 eine erneute Verhandlung vor der Landesschiedskommission DIE LINKE. NRW. Die noch verbliebenen weiteren 17 Mitglieder der Alternativen Liste werden dann die Partei DIE LINKE. verlassen müssen.
§ 6 Antragsberechtigung und Antragsstellung:
(1) Schiedskommissionen werden nach Eingang eines schriftlichen Antrages tätig. .............
(2) Antragsberechtigt sind Mitglieder der Partei und ......
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
(4) Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder:
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, ...........
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, ............
d) bei Wahlen ...... nicht konkurrierend zur Partei anzutreten.